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Aufruf zur Rückkehr zu medizinisch-ethischem Handeln – Gesundheit Österreich

Aufruf zur Rückkehr zu medizinisch-ethischem Handeln

Offener Brief von 389 österreichischen Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste vom 19.1.2022

Gemeinsame Erklärung und Aufruf von über 339 Angehörigen der „gehobenen medizinisch technischen Dienste“ zur Rückkehr zu den Richtlinien des medizinisch-ethischen Handelns und gegen direkte oder indirekte Covid-Impfpflicht.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Kammerpräsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Als Angehörige der medizinisch technischen Dienste (MTDs) sind wir täglich an der medizinischen Grundversorgung der österreichischen Bevölkerung sehr umfangreich beteiligt und stehen in enger Zusammenarbeit mit den Ärzt*innen aus den verschiedenen Fachgebieten. So erklären wir uns mit den Verfassern des offenen Briefs an Ärztekammerpräsident Dr. Szekeres vom 14.12.2021 solidarisch, da wir in unserem eigenen medizinischen Alltag die Erfahrungen der Ärzt*innen bezüglich der negativen Auswirkungen der Covid-Maßnahmen, der Ängste der Patient*innen und der zahlreichen Nebenwirkungen der Covid-Impfungen teilen.

Wir sind sehr beunruhigt über das Agieren der Ärztekammer, die den Ärzt*innen, die ihrer Aufklärungspflicht über die Covid-Impfung nachkommen und dabei zu einer anderen Einsicht als die Ärztekammer gelangen, pauschal mit disziplinarrechtlichen Strafen und Streichungen aus der Ärzteliste droht. Auch hat die Ärztekammer dem Bildungsministerium empfohlen, Schulärzt*innen, die diesen Brief unterzeichnet haben, zu kündigen, was auch schon in mehreren Fällen vollzogen wurde.

Sogar im COVID-19-Impfpflichtgesetz soll dieser Angriff auf die ärztliche Behandlungsfreiheit gesetzlich verankert werden. §7 (5) des Gesetzesentwurfs verpflichtet Ärzte*innen ihren Hippokratischen Eid zu missachten, da sie nicht mehr „nach bestem Vermögen und Urteil handeln und die Patienten vor Schaden und willkürlichem Unrecht bewahren können”, wie sie es geschworen haben. Laut Gesetz dürfen Ärzte*innen dann Patient*innen nicht individuelle Ausnahmegründe für die Impfung bescheinigen, sofern sie nicht dem „Stand der medizinischen Wissenschaft“ entsprechen.

Der Stand der Wissenschaft wird jedoch, laut Definition, immer im Konsensverfahren festgestellt und durch jede neue wissenschaftliche Erkenntnis direkt weiterentwickelt. Dieses Konsensverfahren hat nicht stattgefunden und wenn doch, dann wurde es der Öffentlichkeit nicht kommuniziert. Da der wissenschaftliche Diskurs in der Corona-Pandemie von Anfang an nicht die politischen Entscheidungen geprägt hat, ist es unzulässig den „Stand der Wissenschaft“ in einem Gesetz zu verankern, ohne diesen im Zusammenhang mit der Pandemie und den aktuellen Impfstoffen zu definieren.

Dieses Vorgehen birgt nicht nur ein medizinisches Risiko für die Bevölkerung, weil sie laut Gesetz nicht mehr individuell beraten werden darf, sondern birgt auch ein großes Risiko für die Demokratie, da die Meinungsfreiheit und Freiheit der Wissenschaft beschnitten wird und mit Strafe bedroht ist.

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Wir sehen hier eine große Gefahr, dass im Zuge der Maßnahmen in dieser Pandemie die Grundprinzipien des medizinisch-ethischen Handelns ohne wissenschaftlichen Diskurs aus politischen Gründen nicht mehr bindend und selbstverständlich verankert sind.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hatte am 27.1. 2021 die Resolution 2361 verabschiedet. Darin heißt es unter anderem im Paragraph 7.3:
„Es ist sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist, und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte.“
„Es ist sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er sich nicht impfen lassen möchte.“

Im Gesetzesentwurf wird die Impfpflicht u.a. damit begründet, dass die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) jüngst eine verhältnismäßig ausgestaltete Impfpflicht zum Schutz der Gesundheit unter bestimmten Voraussetzungen als gerechtfertigt hält.
Wir halten jedoch fest, dass dies keine verhältnismäßige Maßnahme ist, nicht alle gelinderen Maßnahmen ausgeschöpft wurden und diese ungeeignet ist, den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu erreichen. Deswegen ist die Verletzung grundlegender Menschenrechte hier nicht gerechtfertigt.

Begründung:
– Die nur bedingt zugelassenen Impfstoffe ermöglichen keine sterile Immunität. Laut EMA gibt es immer noch keine Daten, ob und wie weit die Übertragung durch diese Impfstoffe reduziert wird. In Anbetracht der neuen Mutationen ist der Wirkungsgrad der Impfstoffe nochmals sehr stark gesunken.
– Die mRNA – Präparate sind eine völlig neue Technologie und wurden bisher noch nie als Impfstoffe zugelassen und verwendet. Es ist nicht gerechtfertigt, ohne ausreichend Langzeitstudien, diese verpflichtend Millionen von gesunden Menschen zu verabreichen.
– Versprochen wird im Fall dieser „Impfung“ lediglich ein milderer Verlauf. Da das Risiko einer schweren Erkrankung in den verschiedenen Altersgruppen sehr unterschiedlich verteilt ist, kann nicht dieselbe medizinische Anwendung für alle gleich gelten, wie das bei einer Impfpflicht der Fall wäre. Das ist unverhältnismäßig, unwissenschaftlich und entspricht nicht einer korrekten medizinischen Indikationsstellung.
– Die als „Impfstoffe“ bezeichneten Arzneimittel sind nicht ordnungsgemäß, sondern nur vorläufig und bedingt zugelassen. Die Nebenwirkungen, die bisher bekannt sind, übersteigen die Nebenwirkungen aller anderen in der Vergangenheit verwendeten Impfstoffe um ein Vielfaches. So beobachten wir in unserem medizinischen Alltag u.a. das Auftreten von Gürtelrosen, Lungenembolien, Schlaganfällen, Myokarditis, rheumatischen Schüben, Tumorrezidiven, Menstruationsverschiebungen und Blutungen. Gleichzeitig werden diese Nebenwirkungen aber nicht eingemeldet, da die Patienten*innen darüber nicht informiert werden bzw. ihnen von ärztlicher Seite ein Zusammenhang mit der Impfung ausgeredet wird.
Es kann also nicht ausgeschlossen werden, dass diese „Impfung“ eine Gefahr für Leben oder Gesundheit der dazu verpflichteten Bürger*innen darstellt.
– Die Impflicht ist nicht das gelindeste Mittel zur Eindämmung des Pandemiegeschehens und es sind nicht alle gelinderen Maßnahmen ausgeschöpft worden wie u.a. die Weitergabe von Leitlinien über die Primärversorgung in der Heimbehandlung – wie von der WHO seit 2020 gefordert – und die nun schon zugelassenen Medikamente für an SARSCov2 erkrankte Personen.

– Weiters ist es unzulässig, genesene Personen, deren Immunschutz nachweislich wesentlich umfassender und langanhaltender ist, ohne ausreichende Datenlage ebenfalls zu einer Impfung zu verpflichten, ohne dass es Studien dazu gibt, welche Auswirkungen hier auf das Immunsystem zu erwarten sind.

– Es beunruhigt uns sehr, dass gleichzeitig mit der Impfpflicht das Gentechnikgesetz erweitert wird, dabei der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen in der Humanmedizin zugelassen wird und derzeit im Arzneimittelgesetz geregelte Schutzbestimmungen ersatzlos gestrichen werden.
Solche gravierenden Änderungen, die so weitreichend den Schutz der körperlichen Unversehrtheit gefährden könnten, müssen transparent kommuniziert werden und die Folgen dieses Gesetzes den Bürger*innen erklärt werden. Doch hier sehen wir ein weiteres undemokratisches Vorgehen, das Gesetze verabschiedet, die dem Wohl von Konzernen dienen, aber nicht dem Wohl der Bürger*innen.

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Wie viele Bürger*innen fragen auch wir uns, als medizinische Berufe, warum hier so wenig faktenbasiert und neutral agiert wird?
Warum werden im Zuge dieser Pandemie die Werte der Wissenschaft und Ethik mit einer Leichtigkeit über Bord unserer liberalen, aufgeklärten und modernen Demokratie geworfen?

Wir rufen alle Entscheidungsträger*innen, unsere Berufs- und Standesverbände und die Journalist*innen und Medienvertreter*innen auf, zum sachlichen Diskurs beizutragen, transparent und inklusiv zu handeln und die Spaltung der Gesellschaft, die die meisten unserer Patient*innen mit Sorge thematisieren, nicht mehr weiter zu fördern.

„Weiterreden mit jenen, die anderer Meinung sind – eines Tages wird daraus überraschend Gutes kommen.“
Bruno Kreisky

Mit freundlichen Grüßen
339 Angehörige der medizinisch-technischen Dienste – hier namentlich unterzeichnet,
und 50 weitere Kolleg*innen, namentlich bekannt, die anonym bleiben wollen oder müssen.

Download: Offener Brief