Nachricht von Dr. Michael Stelzl
Liebe Mitstreiter!
Egal, ob und wie man zur Ärztekammer steht: wer etwas verändern will, muß da hinein und mitreden. Da die Ärztekammer, wie alle Kammern in Österreich, im Verfassungsrang stehen, müßte man erst die Bundesverfassung ändern, damit dies geändert wird –
ALSO BIS AUF WEITERES SINNLOS!!!
Ich möchte Euch hier kurz die wichtigsten Eckpunkte über das System und die Voraussetzungen zu einer Wahlteilnahme erläutern.
Leider kann man das nicht in drei Zeilen. Trotzdem bitte ich alle, die ernsthaft sich Gedanken über eine Wahlkandidatur mache, dieses Schreiben durchzulesen.
Im Gegensatz zu anderen Kammern sind die LANDESÄRZTEKAMMERN die höchste Instanz! Die Österreichische Ärztekammer ist dagegen nur eine Art Dachverband! Prinzipiell kann die ÖÄK nicht in die Landeskammern hineinregieren! Das ist einmal wichtig für das Verständnis der Organisation.
Diese setzen sich zusammen aus:
- der KURIE DER NIEDERGELASSENEN ÄRZTE und der
- der KURIE DER ANGESTELLTEN ÄRZTE
Gemeinsam bilden sie die VOLLVERSAMMLUNG. Wie viele Köpfe in der Vollversammlung sitzen, entscheidet die letzte Vollversammlung vor der darauffolgenden Wahl. In Oberösterreich sind das derzeit 45.
Den Kurien werden dann je nach Zahl der niedergelassenen und angestellten Ärzte die Mandate zugeordnet. In OÖ sind das aktuell 15 Mandate für die Niedergelassenen, 30 für die Angestellten.
Die Kurien unterteilen sich wiederum in Wahlkörper.
- Die Kurie der niedergelassenen Ärzte besteht aus dem Wahlkörper der Allgemeinmediziner und Fachärzte. Auch hier entscheidet die Zahl der Wahlberechtigten Ärzte, wie viele Mandate es dort jeweils gibt.
In OÖ sind dies aktuell7 Mandate für die Fachärzte und 8 für die Allgemeinmediziner.
- Die Kurie der angestellten Ärzte besteht aus dem Wahlkörper der Ausbildungsärzte und den zur selbstständigen Berufsberechtigten Ärzten.
JEDER WAHLBERECHTIGTE KANN NUR IN SEINEM WAHLKÖRPER WÄHLEN!
Will man für alle Ärzte wählbar sein, dann benötigt man auch ausreichend Kandidaten und Unterstützungserklärungen aus diesen Bereichen!
Wie hoch die Zahl der Mandatare in den Kammern ist, müßt Ihr in Euren Bundesländerkammern erfragen. Ebenso, wie groß die Zahl der jeweiligen Unterstützungserklärungen sein muß, um auf den Wahlzettel zu kommen!
Generell ist alles im Ärztekammergesetz und im Ärztekammerwahlgesetz geregelt (ACHTUNG! Bundesgesetze, die vom Parlament beschlossen wurden!)
Die Wahl zu den Kammern muß öffentlich kundgemacht werden.
Je nach Wahltermin errechnen sich dann Fristen, die unbedingt einzuhalten sind.
Wichtige Termine und Fristen
- Stichtag für die Wählerevidenz – Das ist jener Tag, wo der Wahlberechtigte Mitglied in der jeweiligen Ärztekammer gemeldet sein muß.
- Stichtag, wann die Wahllisten (jene der Unterstützungserklärungen und jene der Kandidaten nach Wahlkörpern getrennt) abgegeben werden müssen.
Die Wahlkommission entscheidet dann, ob zum Beispiel der Name noch modifiziert werden muß, wenn er einem anderen Mitbewerber zu ähnlich ist. Dabei haben bestehende Listennahmen Vorrang.
WER DIESE FRISTEN VERSÄUMT, HAT PECH GEHABT!
Gemäß des Fristenlaufs gibt es dann einen Termin, wann die Wahlzettel von der Landesärztekammer ausgesendet werden. Generell ist es eine Briefwahl. Am Wahltag steht meistens eine persönliche Wahlmöglichkeit in der Kammer zur Verfügung. Allerdings kann es in Coronazeiten davon Abweichungen geben. Ev. auch Zutrittsregelungen beachten! Alle Wahlzettel müssen am Wahltag um 12h in der Kammer eingelangt sein. Wessen Wahlzettel verspätet ankommt, hat Pech gehabt! Man kann Wahlzettel auch persönlich in der Kammer abgeben (schon vor dem Wahltag), beispielsweise beim Portier bzw. Posteinlaufstelle.
In der ersten Sitzung nach der Wahl, der konstituierenden Sitzung, treffen alle Kammerräte (so heißen die Mandatare) zusammen. Das ist die erste Vollversammlung!
Dort werden alle Funktionen durch Abstimmung besetzt.
ACHTUNG! Wer nicht anwesend ist, kann auch nicht mitbestimmen! Videoteilnahme berechtigt NICHT zur Abstimmung!
In der konstituierenden Vollversammlung werden Präsidenten und Vizepräsidenten gewählt. Dazu auch noch diverse Gremien (z.B. Verwaltungsausschuß), deren Mitglieder von der Vollversammlung zu bestimmen sind.
Um in der Kammerarbeit schlagkräftig zu sein ist es wichtig, daß man möglichst in beiden Kurien und in allen Wahlkörpern antritt! Denn die Zahl der von den Fraktionen zu entsendenden Mitglieder hängt von der Kopfzahl in der Vollversammlung ab! Je mehr Mandate man dort hat, desto mehr Leute kann man in die Gremien entsenden! 2 kleine Fraktionen bewirken weniger als eine große Fraktion!
Vermeidet paralleles Antreten mehrere gleichartiger Gruppierungen! Tretet gemeinsam mit jenen Gleichgesinnten an, die schon in der Kammer als Mandatare sitzen! Ihr werdet das brauchen, um Euch dort auszukennen und jemanden zu haben, der Euch durch den Dschungel in der Detailarbeit führt!
Gleich im Anschluß an diese konstituierende Vollversammlung trennen sich die Mandatare zu ihrer ersten Kuriensitzung. Dabei werden dort die jeweiligen Kurienobleute samt Stellvertretern gewählt.
In OÖ haben setzen sich an diesem Tag auch die konstituierenden Gremien zusammen und bestimmen ihre Vorsitzenden und Stellvertreter.
Generell gilt für die Auszählung der Wahlstimmen das d`Hondtsche System. Das ist etwas kompliziert und entspricht auch der Auszählungsweise bei sämtlichen Wahlen in Österreich.
Wer das genau ansehen will, kann es hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/D%E2%80%99Hondt-Verfahren
Wie hoch ist der zeitliche Aufwand für einen Mandatar?
Minimum sind 4-5 Kuriensitzungen pro Jahr, dazu 2 Vollversammlungen.
Je nach Bedarf und standespolitischer Notwendigkeit kann es aber auch notwendig sein, außerordentliche Sitzungen einzuberufen.
Das betrifft ALLE Mandatare.
Je nachdem, wie stark man sich persönlich engagieren will, kann man noch in verschiedenen Gremien mitmischen. Aber da hängt es davon ab, wie stark man in der Vollversammlung ist und demnach Leute entsenden darf.
Ja, die Mandatare erhalten eine Aufwandsentschädigung pro angefangene Stunde. Die Höhe beschließt die Vollversammlung über die Satzung. Dazu stehen Kilometergeld (setzt auch Vollversammlung fest) zu. Diese ist in jedem Bundesland anders! Manche Funktionen werden auch mit monatlichen Gehältern abgefunden! Präsidenten,
Kurienobleute, deren Stellvertreter und andere wichtige Posten bekommen solche. Das kann gleich mehrere tausend Euro pro Monat bedeuten!
Anmerkung: Reich wird man mit den Stundensätzen alleine dabei nicht! Aktuell werden in OÖ ca. 50-60 EUR als Honorar bezahlt. Davon sind Steuern und Abgaben zu bezahlen! Diejenigen, die Gehälter beziehen, bekommen keine zusätzliche Stundenvergütung.
Solltet Ihr noch weitere Fragen haben, dann könnt Ihr mich auch unter dr.stelzl@gmx.at kontaktieren.
Euer Michael Stelzl