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Aktiv werden – Ärztekammerwahl 2022 – Gesundheit Österreich

Wie ist die Ärztekammer aufgebaut?

Im Gegensatz zu anderen Kammern sind die Landesärztekammern die höchste Instanz, die Österreichische Ärztekammer ist hingegen nur eine Art Dachverband, der prinzipiell nicht in die Landeskammern hineinregieren kann. Diese setzen sich zusammen aus:
  • Kurie der niedergelassenen Ärzte und
  • Kurie der angestellten Ärzte
Beide Kurien gemeinsam bilden die Vollversammlung. Wie viele Vertreter in der Vollversammlung sitzen, entscheidet die letzte Vollversammlung vor der darauffolgenden Wahl. Je nach Anzahl der niedergelassenen und angestellten Ärzte werden dann die Mandate proportional zugeordnet. ... Die Kurien unterteilen sich wiederum in Wahlkörper. Die Kurie der niedergelassenen Ärzte besteht aus dem Wahlkörper der Allgemeinmediziner und dem der Fachärzte. Auch hier entscheidet die Zahl der wahlberechtigten Ärzte darüber, wie viele Mandate es dort jeweils gibt. Die Kurie der angestellten Ärzte besteht aus dem Wahlkörper der Ausbildungsärzte und den zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzten. Jeder Wahlberechtigte kann nur in seinem Wahlkörper wählen.

Fraktionen


Will eine Fraktion für alle Ärzte wählbar sein, dann benötigt sie auch ausreichend Kandidaten und Unterstützungserklärungen aus allen Wahlkörpern. Wie hoch die Zahl der Mandatare in den einzelnen Landesärztekammern ist und wie viele Unterstützungserklärungen eine Fraktion braucht, um auf den Wahlzettel zu kommen, lässt sich in der jeweiligen Kammer erfragen.

Unterstützungserklärungen


Von einer wahlberechtigten Person kann nur eine Unterstützungserklärung abgegeben werden, ansonsten werden alle von dieser wahlberechtigten Person abgegebenen Unterstützungserklärungen als ungültig ausgeschieden. Darüber hinaus ist eine Unterstützungserklärung ungültig, wenn die eigenhändige Unterschrift der unterstützenden Person fehlt oder die unterstützende Person nicht über die erforderliche Wahlberechtigung verfügt.

So läuft die Ärztekammerwahl ab


Die Wahl zu den Kammern muss öffentlich kundgemacht werden. Je nach Wahltermin errechnen sich Fristen, die unbedingt einzuhalten sind:
  • Stichtag für die Wählerevidenz: Das ist jener Tag, an dem der Wahlberechtigte als Mitglied in der jeweiligen Ärztekammer gemeldet ist.
  • Stichtag, wann die Wahllisten (jene der Unterstützungserklärungen und jene der Kandidaten nach Wahlkörpern getrennt) abgegeben werden müssen.
Die Wahlkommission entscheidet dann, ob zum Beispiel der Name der Fraktion noch modifiziert werden muss, wenn er einem anderen Mitbewerber zu ähnlich ist. Dabei haben bestehende Listennamen Vorrang. Am vorab festgesetzten Termin sendet die Landesärztekammer die Wahlzettel aus. Üblicherweise wird in Form einer Briefwahl gewählt, am Wahltag steht meistens auch eine persönliche Wahlmöglichkeit in der Kammer zur Verfügung. Allerdings kann es in Corona-Zeiten davon Abweichungen geben, auch Zutrittsregelungen müssen beachtet werden. Wahlzettel können auch persönlich in der Kammer abgegeben werden (auch schon vor dem Wahltag), beispielsweise beim Portier bzw. Posteinlaufstelle. Alle Wahlzettel müssen am Wahltag um 12 Uhr in der Kammer eingelangt sein. Wie bei sämtlichen Wahlen in Österreich gilt für die Auszählung der Wahlstimmen das d`Hondtsche System.

Nach der Wahl


Die erste Sitzung nach der Wahl ist die konstituierende Sitzung, bei der alle Kammerräte (= Mandatare) zusammentreffen und die Funktionen durch Abstimmung besetzen. Das ist die erste Vollversammlung! In dieser konstituierenden Vollversammlung werden Präsidenten und Vizepräsidenten gewählt. Dazu auch diverse Gremien (z.B. Verwaltungsausschuss), deren Mitglieder von der Vollversammlung zu bestimmen sind. Wer hier nicht anwesend ist, kann auch nicht mitbestimmen. Eine Teilnahme über Videolink berechtigt nicht zur Abstimmung. Gleich im Anschluss an diese konstituierende Vollversammlung trennen sich die Mandatare zu ihrer ersten Kuriensitzung. Dabei werden dort die jeweiligen Kurienobleute samt Stellvertretern gewählt. Damit eine Fraktion in der Kammerarbeit schlagkräftig sein kann, sollte sie möglichst in beiden Kurien und in allen Wahlkörpern antreten. Denn die Zahl der von den Fraktionen zu entsendenden Mitglieder hängt von der Kopfzahl in der Vollversammlung ab. Je mehr Mandate man dort hat, desto mehr Leute kann man in die Gremien entsenden.
Das bedeutet auch: Zwei kleine Fraktionen bewirken weniger als eine große Fraktion.

Tipps für neue Fraktionen


  • Paralleles Antreten mehrerer gleichartiger Gruppierungen vermeiden
  • Gemeinsam mit Gleichgesinnten antreten, die schon als Mandatare in der Kammer sitzen. Sie kennen sich bereits aus und können Neulinge durch den Dschungel in der Detailarbeit führen.

Aufwand und Entschädigung der Mandatare


Ein Mandatar muss mit einem zeitlichen Aufwand von mindestens 4 bis 5 Kuriensitzungen pro Jahr sowie 2 Vollversammlungen rechnen. Zusätzlich können auch außerordentliche Sitzungen einberufen werden. Wer sich stärker persönlich engagieren will, kann unter Umständen in verschiedenen Gremien mitmischen. Die Mandatare erhalten eine Aufwandsentschädigung pro angefangener Stunde sowie Kilometergeld. Deren Höhe beschließt die Vollversammlung in ihrer Satzung. Präsidenten, Kurienobleute, deren Stellvertreter und andere wichtige Funktionen werden auch mit Gehältern von bis zu mehreren tausend Euro pro Monat abgegolten. Für weitere Fragen rund um die Ärztekammerwahl steht Dr. Michael Stelzl gerne zur Verfügung: dr.stelzl@gmx.at

Vernetzen, zusammenschließen, gemeinsam stärker sein:

Aktuelle Aussendungen von Fraktionen, die sich der Veränderung in der Ärztekammer verschrieben haben

Wahltage in den Bundesländern

Tirol: 22. Februar 2022 Kärnten: 1. April 2022 Oberösterreich: 6. April 2022
Wien: 19. März 2022 Niederösterreich: 2. April 2022 Steiermark: 7. April 2022
Burgenland: 30. März 2022 Vorarlberg: 2. April Salzburg: 8. April

Liste Integrative Medizin

Der Dachverband Österreichischer Ärzte für Ganzheitsmedizin plädiert mit seinen ärztlichen Gesellschaften für eine eigene wahlwerbende Liste welche als Liste „Integrative Medizin (LIM)“ zunächst in Wien, und dann in ganz Österreich antreten soll.

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Liste MFG – Wien

Nachricht von DDr. Christian Fiala Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie hat eine noch nie da gewesene Veränderung unseres Gesellschafts- und Gesundheitssystems hervorgerufen. Die Ärztekammer

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Liste MFG – Niederösterreich

Nachricht von Dr. Horst Schuller Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie hat eine noch nie da gewesene Veränderung unseres Gesellschafts- und Gesundheitssystems hervorgerufen. Die Ärztekammer

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Zukunft Medizin – Salzburg

Liste Nr. 5 Überparteilich, unabhängig,der Evidence Based Medicine verpflichtet Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie können jetzt per Wahl über die die Gesinnung Ihrer Vertretung entscheiden.

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Freie Ärzte Tirol (FAET)

Freie Berufsausübung ohne Druck und Angst
Standesgemäße Vertretung der Ärzte
Aktive Kommunikation auf Augenhöhe zwischen Ärzten und Standesvertretung
Evidenzbasierte Behandlung unserer Patienten

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Liste MFG Burgenland

Unterstützungserklärungen bis zum 23.2. um 12 Uhr abgeben! Die MFG tritt zur Ärztekammerwahl am 30. März 2022 im Burgenland an. Bitte unterstützt uns! UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNGEN: Feld

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Nachricht von Dr. Michael Stelzl

Liebe Mitstreiter!

Egal, ob und wie man zur Ärztekammer steht: wer etwas verändern will, muß da hinein und mitreden. Da die Ärztekammer, wie alle Kammern in Österreich, im Verfassungsrang stehen, müßte man erst die Bundesverfassung ändern, damit dies geändert wird –

ALSO BIS AUF WEITERES SINNLOS!!!

Ich möchte Euch hier kurz die wichtigsten Eckpunkte über das System und die Voraussetzungen zu einer Wahlteilnahme erläutern.
Leider kann man das nicht in drei Zeilen. Trotzdem bitte ich alle, die ernsthaft sich Gedanken über eine Wahlkandidatur mache, dieses Schreiben durchzulesen.

Aufbau der Kammer

Im Gegensatz zu anderen Kammern sind die LANDESÄRZTEKAMMERN die höchste Instanz! Die Österreichische Ärztekammer ist dagegen nur eine Art Dachverband! Prinzipiell kann die ÖÄK nicht in die Landeskammern hineinregieren! Das ist einmal wichtig für das Verständnis der Organisation.

Landesärztekammern

Diese setzen sich zusammen aus:

  • der KURIE DER NIEDERGELASSENEN ÄRZTE und der
  • der KURIE DER ANGESTELLTEN ÄRZTE

Gemeinsam bilden sie die VOLLVERSAMMLUNG. Wie viele Köpfe in der Vollversammlung sitzen, entscheidet die letzte Vollversammlung vor der darauffolgenden Wahl. In Oberösterreich sind das derzeit 45.

Den Kurien werden dann je nach Zahl der niedergelassenen und angestellten Ärzte die Mandate zugeordnet. In OÖ sind das aktuell 15 Mandate für die Niedergelassenen, 30 für die Angestellten.
Die Kurien unterteilen sich wiederum in Wahlkörper.

  • Die Kurie der niedergelassenen Ärzte besteht aus dem Wahlkörper der Allgemeinmediziner und Fachärzte. Auch hier entscheidet die Zahl der Wahlberechtigten Ärzte, wie viele Mandate es dort jeweils gibt.

In OÖ sind dies aktuell7 Mandate für die Fachärzte und 8 für die Allgemeinmediziner.

  • Die Kurie der angestellten Ärzte besteht aus dem Wahlkörper der Ausbildungsärzte und den zur selbstständigen Berufsberechtigten Ärzten.

JEDER WAHLBERECHTIGTE KANN NUR IN SEINEM WAHLKÖRPER WÄHLEN!

Will man für alle Ärzte wählbar sein, dann benötigt man auch ausreichend Kandidaten und Unterstützungserklärungen aus diesen Bereichen!
Wie hoch die Zahl der Mandatare in den Kammern ist, müßt Ihr in Euren Bundesländerkammern erfragen. Ebenso, wie groß die Zahl der jeweiligen Unterstützungserklärungen sein muß, um auf den Wahlzettel zu kommen!
Generell ist alles im Ärztekammergesetz und im Ärztekammerwahlgesetz geregelt (ACHTUNG! Bundesgesetze, die vom Parlament beschlossen wurden!)
Die Wahl zu den Kammern muß öffentlich kundgemacht werden.
Je nach Wahltermin errechnen sich dann Fristen, die unbedingt einzuhalten sind.

Wichtige Termine und Fristen

  • Stichtag für die Wählerevidenz – Das ist jener Tag, wo der Wahlberechtigte Mitglied in der jeweiligen Ärztekammer gemeldet sein muß.
  • Stichtag, wann die Wahllisten (jene der Unterstützungserklärungen und jene der Kandidaten nach Wahlkörpern getrennt) abgegeben werden müssen.

Die Wahlkommission entscheidet dann, ob zum Beispiel der Name noch modifiziert werden muß, wenn er einem anderen Mitbewerber zu ähnlich ist. Dabei haben bestehende Listennahmen Vorrang.

WER DIESE FRISTEN VERSÄUMT, HAT PECH GEHABT!

Gemäß des Fristenlaufs gibt es dann einen Termin, wann die Wahlzettel von der Landesärztekammer ausgesendet werden. Generell ist es eine Briefwahl. Am Wahltag steht meistens eine persönliche Wahlmöglichkeit in der Kammer zur Verfügung. Allerdings kann es in Coronazeiten davon Abweichungen geben. Ev. auch Zutrittsregelungen beachten! Alle Wahlzettel müssen am Wahltag um 12h in der Kammer eingelangt sein. Wessen Wahlzettel verspätet ankommt, hat Pech gehabt! Man kann Wahlzettel auch persönlich in der Kammer abgeben (schon vor dem Wahltag), beispielsweise beim Portier bzw. Posteinlaufstelle.

Nach der Wahl

In der ersten Sitzung nach der Wahl, der konstituierenden Sitzung, treffen alle Kammerräte (so heißen die Mandatare) zusammen. Das ist die erste Vollversammlung!
Dort werden alle Funktionen durch Abstimmung besetzt.

ACHTUNG! Wer nicht anwesend ist, kann auch nicht mitbestimmen! Videoteilnahme berechtigt NICHT zur Abstimmung!
In der konstituierenden Vollversammlung werden Präsidenten und Vizepräsidenten gewählt. Dazu auch noch diverse Gremien (z.B. Verwaltungsausschuß), deren Mitglieder von der Vollversammlung zu bestimmen sind.
Um in der Kammerarbeit schlagkräftig zu sein ist es wichtig, daß man möglichst in beiden Kurien und in allen Wahlkörpern antritt! Denn die Zahl der von den Fraktionen zu entsendenden Mitglieder hängt von der Kopfzahl in der Vollversammlung ab! Je mehr Mandate man dort hat, desto mehr Leute kann man in die Gremien entsenden! 2 kleine Fraktionen bewirken weniger als eine große Fraktion!
Vermeidet paralleles Antreten mehrere gleichartiger Gruppierungen! Tretet gemeinsam mit jenen Gleichgesinnten an, die schon in der Kammer als Mandatare sitzen! Ihr werdet das brauchen, um Euch dort auszukennen und jemanden zu haben, der Euch durch den Dschungel in der Detailarbeit führt!
Gleich im Anschluß an diese konstituierende Vollversammlung trennen sich die Mandatare zu ihrer ersten Kuriensitzung. Dabei werden dort die jeweiligen Kurienobleute samt Stellvertretern gewählt.
In OÖ haben setzen sich an diesem Tag auch die konstituierenden Gremien zusammen und bestimmen ihre Vorsitzenden und Stellvertreter.
Generell gilt für die Auszählung der Wahlstimmen das d`Hondtsche System. Das ist etwas kompliziert und entspricht auch der Auszählungsweise bei sämtlichen Wahlen in Österreich.
Wer das genau ansehen will, kann es hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/D%E2%80%99Hondt-Verfahren

Sonstiges

Wie hoch ist der zeitliche Aufwand für einen Mandatar?
Minimum sind 4-5 Kuriensitzungen pro Jahr, dazu 2 Vollversammlungen.
Je nach Bedarf und standespolitischer Notwendigkeit kann es aber auch notwendig sein, außerordentliche Sitzungen einzuberufen.
Das betrifft ALLE Mandatare.

Je nachdem, wie stark man sich persönlich engagieren will, kann man noch in verschiedenen Gremien mitmischen. Aber da hängt es davon ab, wie stark man in der Vollversammlung ist und demnach Leute entsenden darf.

Gibt’s dafür Geld?

Ja, die Mandatare erhalten eine Aufwandsentschädigung pro angefangene Stunde. Die Höhe beschließt die Vollversammlung über die Satzung. Dazu stehen Kilometergeld (setzt auch Vollversammlung fest) zu. Diese ist in jedem Bundesland anders! Manche Funktionen werden auch mit monatlichen Gehältern abgefunden! Präsidenten,
Kurienobleute, deren Stellvertreter und andere wichtige Posten bekommen solche. Das kann gleich mehrere tausend Euro pro Monat bedeuten!
Anmerkung: Reich wird man mit den Stundensätzen alleine dabei nicht! Aktuell werden in OÖ ca. 50-60 EUR als Honorar bezahlt. Davon sind Steuern und Abgaben zu bezahlen! Diejenigen, die Gehälter beziehen, bekommen keine zusätzliche Stundenvergütung.

Solltet Ihr noch weitere Fragen haben, dann könnt Ihr mich auch unter dr.stelzl@gmx.at kontaktieren.

Euer Michael Stelzl